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ELENA, AAG, EEL, ZMV und Verdienststrukturerhebung |
ELENA, AAG, EEL, ZMV und Verdienststrukturerhebung
10.11.2010
Die Zahl der digitalen Meldepflichten wächst und damit der Arbeitsaufwand in der Lohnbuchhaltung. Neu ab 2011: Aufwendungsausgleichgesetz, Zahlstellen-Meldeverfahren und Entgeltersatzleistungsverfahren.
ELENA bleibt Das ELENA-Verfahren bleibt und soll auf Forderung des Normenkontrollrats zügig erweitert werden. Seit Juli prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Arbeitgeber ihre Daten pflichtgemäß gemeldet haben.
Ab 2011 Pflicht: Zahlstellen-Meldeverfahren, AAG und EEL Ab Januar 2011 gibt es neue digitale Melde-Pflichten: Dann ist die elektronische Meldung der Versorgungsbezugsempfänger (Betriebsrentner) gesetzliche Pflicht (ZMV). Bei Krankheit, Beschäftigungsverbot von Schwangeren oder Mutterschutz müssen Arbeitgeber die Erstattungsleistungen elektronisch beantragen (AAG). Außerdem ist es für sie ab Juli bindend, die Entgeltbescheinigung im Falle von Krankheit, Krankheit des Kindes oder Mutterschutzfrist elektronisch an die Krankenkasse zu übertragen (EEL).
So können Sie Ihre Daten ganz einfach elektronisch melden Sie können monatlich Ihre Daten entweder online manuell via SV-Net übermitteln. Oder Sie verschicken ELENA, AAG, EEL & Co. ganz automatisch per dakotaag über das integrierte Exact MeldeCenter (AAG-Versand ab Juli möglich) direkt aus Ihrem Exact LohnXL/XXL. Darüber hinaus können Sie ab 2011 sogar die Daten zur Verdienststrukturerhebung (Abgabepflicht bis 31.03.2011) ganz einfach digital über das Exact MeldeCenter versenden.
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