ELENA Datenbaustein DBKE

ELENA: Datenbaustein DBKE muss ab 01.07. gemeldet werden

29.06.2010

Neues zu ELENA: Ab 01. Juli sind alle Arbeitgeber verpflichtet, bei jeder Kündigung bzw. bei der Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen den Datenbaustein DBKE an die Zentrale Speicherstelle zu melden.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss der Arbeitgeber diesen Datenbaustein bis spätestens drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses melden. Bei kürzeren Fristen ist die Meldung unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungstermins zu erstatten.

Exact stellt schon seit Januar in Exact LohnXL/XXL die notwendigen Felder zur Verfügung und erzeugt die Meldung. Ab Juli wird es hier allerdings noch einige Veränderungen geben, deren ausführliche Beschreibung alle Kunden im Änderungsprotokoll der Version 16.1.0 finden.